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1257 Breslau.

Graf Willcho verkauft seine Güter Semyanovo (Simmenau bei Kreuzburg) genannt, dem Joh. zur Aussetzung nach deutschem Rechte, wie die Güter um Neumarkt es haben, Joh. und dessen Nachkommen sollen die Schultisei und von den dort auszumessenden Hufen, wenn es ihrer 30 oder weniger sind, 3 frei haben, dazu eine freie Schenke, den dritten Theil der Gerichtsgefälle. Den Kolonisten werden, wenn sie hohen und dichten Wald zugetheilt erhalten, 10 Freijahre, für die 5 schon urbar gemachten Hufen 3 Freijahre zugesichert, nach deren Ablauf die Hufe 1 Vierdung Silber und an Getreide 4 Mass Korn, 2 Weizen und 6 Hafer entrichtet, welches jedoch in dem Dorfe selbst abzuliefern ist. Bei den 3 jährlichen Gerichtstagen haben sie für die Herren sammt 3 Knechten die Unkosten (der Bewirthung) zu tragen. Die Kirche erhält eine von den erwähnten schon urbar gemachten 5 Hufen.

O. Z.


Orig. mit dem dreieckigen Siegel des Gr., ein Hirschgeweih und ein Büffelhorn mit der Umschrift S. com. Lupi (wlk der Wolf) enthaltend. D.-A. A A. 76.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.